Praxishilfe Velowegnetzplanung
Mit dem Veloweggesetz müssen die Kantone bis 2027 ihre Velowegnetze planen.
Mit dem Veloweggesetz ist in der Bevölkerung die Erwartung verbunden, dass die Veloinfrastruktur in der Schweiz verbessert wird. Sichere und attraktive Velowege zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie gut erkennbar sind und intuitiv genutzt werden können. Der Grundstein für diese Prinzipien wird bereits bei der Planung gelegt. Je einheitlicher das Verständnis von Hierarchien, Führungsformen und Projektierungsstandards ist, desto besser spielen die Velowegnetze in verschiedenen Regionen und Kantonen zusammen und desto selbsterklärender und einfacher befahrbar werden die Velowege. Diese Harmonisierung der Velowegnetze ist auch wichtig im Hinblick auf den Austausch von Geodaten zwischen den Kantonen, dem Bund und Dritten.
Die Praxishilfe soll Planungsbehörden und -fachleute bei dieser anspruchsvollen Arbeit unterstützen. Sie formuliert Grundsätze zur Velowegnetzplanung, definiert Begriffe, präsentiert Vorgaben für eine sinnvolle Netzhierarchie sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr und gibt Empfehlungen für das Vorgehen bei der Planung.