Veloweggesetz

Am 23. September 2018 wurde der Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege von Volk und Ständen mit 73,6% angenommen. Die Velowege wurde damit in der Bundesverfassung verankert und der Bund erhielt damit die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und Dritter zu unterstützen und zu koordinieren. Zur Umsetzung des Verfassungsartikels trat am 1. Januar 2023 das Veloweggesetz in Kraft.

Siehe Link "Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege"

Wichtigste Inhalte des Gesetzes:

  • Das Veloweggesetz ist ein Infrastrukturgesetz. Das heisst, es geht nicht um Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmende. Deshalb heisst das Gesetz auch VeloWEGgesetz und nicht Velogesetz.
    «Velowege» ist ein Sammelbegriff für Veloinfrastrukturen und bedeutet nicht dasselbe wie der rechtliche Begriff «Radweg», der ein konkretes Verkehrsregime bezeichnet.
  • Das Veloweggesetz ist eine Grundsatzgesetzgebung. Es beinhaltet Bestimmungen, welche gesamtschweizerische Minimalstandards definieren. Es beinhaltet aber keine Kompetenzen zu Planung und Bau der einzelnen Velowege. Dies ist Sache der Kantone und Gemeinden.
  • Die Kantone werden verpflichtet, Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit in behördenverbindlichen Plänen festzulegen. Diese müssen innert fünf Jahren erstellt werden, das heisst bis Ende 2027. Die Kantone müssen die Pläne innert 20 Jahre umsetzen, das heisst bis Ende 2043.
  • Im Sinn von übergeordneten Planungsgrundsätzen enthält das Veloweggesetz Qualitätsziele. Velowege müssen
    • zusammenhängend und durchgehend sein;
    • eine angemessene Dichte und direkte Streckenführung aufweisen;
    • sicher sein und wo möglich und angebracht getrennt vom motorisierten Verkehr und vom Fussverkehr geführt werden;
    • einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und
    • attraktiv sein.
  • Der Bund informiert die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Velowegnetzen und Grundlagenwissen in Bezug auf Planung und Bau von Velowegen. Weiter publiziert er Geodaten über die Velowege.
  • Der Bund wird mit dem Veloweggesetz verpflichtet, eigene Veloanlagen in hoher Qualität zu planen und zu erstellen.
Webinar Velokonferenz Schweiz «Vom Gesetz zum Veloweg»