Eine Umfrage bei den kantonalen Velofachstellen zeigt, dass die Kantone bei der Planung ihrer Velowegnetze auf Kurs sind.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone und Gemeinden, ihre Velowegnetze bis Ende 2027 in Plänen festzuhalten und bis 2042 umzusetzen. Auch der Bund trägt seinen Teil bei – etwa durch die Bereitstellung von Planungshilfen und den Bau attraktiver und sicherer Langsamverkehrsverbindungen auf den Nationalstrassen 2. und 3. Klasse sowie Verkehrsentflechtungen an den Autobahnanschlüssen.
Eine Zwischenbilanz des ASTRA in Zusammenarbeit mit SchweizMobil zeigt: 2,5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Umsetzung auf gutem Weg. Fast alle Kantone haben eine zuständige Fachstelle bezeichnet, in 20 Kantonen sind deren Aufgaben bereits konkret definiert. Lediglich in einem Kanton befindet sich die Organisati-on einer Fachstelle noch in Planung.
Unter der Rubrik «Fachliche Grundlagen» auf dieser Website finden sie aktuelle fachliche Grundlagen der Kantone und Gemeinden.